Fachschule - II. Die Eingangvoraussetzungen

Für die Aufnahme ist der Abschluss der Ausbildung in einem für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf und der Berufsschulabschluss notwendig. Die erforderliche Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr, kann auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden.
Die Möglichkeit der Einschreibung ist auch mit dem Abschluss der Berufsschule oder einem gleichwertigen Ausbildungsstand gegeben, wenn gleichzeitig eine einschlägige Berufstätigkeit von 5 Jahren nachgewiesen werden kann. Auf die Berufstätigkeit kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden.
Seit dem Schuljahr 2004/2005 bietet die Fachschule ein “Tandem-Studium” an: Schon während der Erstausbildung im Bereich “Industrie” kann ab dem 2. Ausbildungsjahr ein Studium an der Fachschule absolviert werden. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie über den Bildungsgangleiter.

III. Die Unterrichtsorganisation

 

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