Fachschule - IV. Die Abschlussprüfung

Die Ausbildung schließt mit der Prüfung zur "Staatlich geprüften Betriebswirtin" bzw. zum "Staatlich geprüften Betriebswirt" ab. Mit einer gesonderten Prüfung kann die bundesweite Fachhochschulreife erreicht werden.
Alle Absolventen berechtigt, die Berufsbezeichnung


"Staatlich geprüfte Betriebswirtin,
Staatlich geprüfter Betriebswirt
Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre,
Schwerpunkt Produktionswirtschaft"


zu führen.

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